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BGBl. III Nr. 12/2009

kundgemacht 24.02.2009
Geltungsbereich des Protokolls – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kundmachung BGBl. III Nr. 12/2009×

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