BGBl. III Nr. 120/2009
Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel römisch zwei
Artikel römisch 22 Absatz 2 des Konkordates vom 5. Juni 1933 3 gilt für die Regelung von Schwierigkeiten bezüglich der Auslegung dieses Zusatzvertrages sinngemäß.
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3 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 1934,.