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BGBl. III Nr. 139/2009

kundgemacht 17.12.2009
Abkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Abkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Kundmachung BGBl. III Nr. 139/2009× zu Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt neu