Die folgenden Bedingungen sollen in der Republik Serbien für alle natürlichen Personen gelten, die keine Staatsbürger der Republik Serbien sind und nicht permanent in Serbien wohnen, die
- Absatz i,Aufgaben innerhalb der Programme/Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, die von der österreichischen Partei oder der Österreichischen Entwicklungsagentur finanziert werden, in der Republik Serbien ausführen, vorausgesetzt, dass sie oder ihre Arbeitgeber einen Vertrag mit der österreichischen Partei oder der Österreichischen Entwicklungsagentur haben;
- Absatz i, i,EhegattInnen, Lebensgefährten oder abhängige Familienmitglieder des in (i) beschriebenen Personals sind.