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BGBl. III Nr. 19/2009

kundgemacht 12.03.2009
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit
Kundmachung BGBl. III Nr. 19/2009× zu Entwicklungszusammenarbeit - allgemeine Bestimmungen und Bedingungen (Serbien)

Änderungen durch diese Kundmachung

Entwicklungszusammenarbeit - allgemeine Bestimmungen und Bedingungen (Serbien) neu