BGBl. III Nr. 26/2009
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien bezüglich Entwicklungszusammenarbeit
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien bezüglich Entwicklungszusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1 Vertragsumfang
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Albanien dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.