BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1aufgehoben
Artikel 1
Die Vertragsstaaten unterstützen die gegenseitige Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur und Wissenschaft, der Kunst, der Bildung, des Filmwesens, der Massenmedien und des Sports.