BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13aufgehoben
Artikel 13
Die Vertragsstaaten fördern die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Bibliotheken, der Denkmalpflege, der Museen und des Theaters durch Übermittlung entsprechender Dokumentationen und durch Austausch von Fachleuten.