BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14aufgehoben
Artikel 14
Die Vertragsstaaten tauschen Ausstellungen musealer und lebendiger Kunst aus; zur Durchführung solcher Ausstellungen werden Vereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen geschlossen.