BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 18aufgehoben
Artikel 18
Die Vertragsstaaten fördern Kontakte auf dem Gebiet der bildenden und der angewandten Kunst wie auch der Architektur sowie die direkte Zusammenarbeit der diesbezüglichen Galerien, Vereinigungen und Organisationen.