Einladung von Fachleuten zur Teilnahme an Veranstaltungen,
BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 20aufgehoben
Artikel 20
Die Vertragsstaaten ermutigen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Filmwesens durch
- Ziffer eins
- Ziffer 2Austausch von Filmen, Aufzeichnungen, Programmen und Material,
- Ziffer 3Organisation von Filmwochen oder Filmtagen,
- Ziffer 4Zusammenarbeit der zuständigen Fachorganisationen.