BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3aufgehoben
Artikel 3
Die Vertragsstaaten unterstützen die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Sie tauschen zu diesem Zweck Universitätslehrer und Forscher aus.