BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5aufgehoben
Artikel 5
Die Vertragsstaaten fördern den Erfahrungs-, Informations- und Publikationsaustausch zwischen Universitäten, Hochschulen und Institutionen der Grundlagenforschung, und erleichtern den Zugang zu solchen Informationen und Publikationen im Einklang mit innerstaatlichen Vorschriften.