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BGBl. III Nr. 39/2009

kundgemacht 30.04.2009
Teilweise Änderung der Erklärungen der Republik Österreich nach Art. 24 Abs. 1 des Übereinkommens - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29.5.2000
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die teilweise Änderung der Erklärungen der Republik Österreich nach Art. 24 Abs. 1 des Übereinkommens - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29.5.2000
Kundmachung BGBl. III Nr. 39/2009×

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