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BGBl. III Nr. 52/2009

kundgemacht 04.06.2009 RIS↗
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Dominikanischen Republik samt Anhang
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Dominikanischen Republik samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 52/2009× zu Luftverkehrsabkommen (Dominikanische Republik)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen (Dominikanische Republik) neu § 0↗RIS↗
Art. 24neu
in Kraft ab 01.06.2009 · idF BGBl. III Nr. 52/2009 Art. 24↗RIS↗

ARTIKEL 24

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum in Kraft, an dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel davon in Kenntnis gesetzt haben, dass die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt wurden.

Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Santo Domingo am 19. April 2007 in deutscher, spanischer und englischer Sprache.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.