Anlage 1 zu § 39b
-------------------------- GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNGSPOLITIK UND -PRAKTIKEN
zu Artikel I, § 43, Teil 1
Formblatt A: Gliederung der Bilanz von offenen Handelsgesellschaften
und Kommanditgesellschaften
Aktiva
1. Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und bei der Österreichischen Postsparkasse
2. Schecks, fällige Wertpapiere, Zins- und Dividendenscheine
3. Guthaben bei Kreditinstituten
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Wechsel
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank rediskontfähig
5. Wertpapiere
a) festverzinsliche hievon börsenotiert
b) Aktien hievon börsenotiert
c) sonstige
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank belehnbar hievon aus eigener Emission
6. Ausleihungen an Kreditinstitute
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
7. Ausleihungen an sonstige Kreditnehmer
a) an den Bund und die Länder
b) an sonstige
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
8. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
9. Beteiligungen und Konsortialbeteiligungen
a) an Kreditinstituten
b) an sonstigen Unternehmen
10. Grundstücke und Gebäude
a) für den eigenen Geschäftsbetrieb
b) sonstige
11. Betriebs- und Geschäftsausstattung
12. Forderungen an die Gesellschafter
13. Anteile an einer herrschenden oder an einer mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
14. Sonstige Aktiva
15. Rechnungsabgrenzungsposten
---------------------------------------------------------------------
Summe der Aktiva
=====================================================================
16. Auslandsaktiva
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
17. Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen
a) Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen
b) Deckungsstock gemäß § 230a ABGB
18. Forderungen einschließlich Rückgriffsforderungen an
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
c) die in § 28 genannten Personen
19. Gesamtbetrag der qualifizierten Beteiligungen gemäß § 29 Abs. 2
20. Nachrangige Forderungen
21. Eventualforderungen an
a) Kreditinstitute
b) sonstige
22. In Pension gegebene Vermögensgegenstände
hievon Pensionsgeschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank hievon Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten
23. In Pension genommene Vermögensgegenstände
hievon von Kreditinstituten
Passiva
1. Spareinlagen
a) täglich fällig
b) mit einer Kündigungsfrist unter sechs Monate
c) mit einer Kündigungsfrist ab sechs Monaten
2. Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten
a) aus der Refinanzierung von Exportkrediten bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG
b) aus Lombardgeschäften mit der Oesterreichischen Nationalbank
c) aus sonstigen Einlagen von Kreditinstituten hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
3. Verpflichtungen gegenüber Sonstigen
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf
5. Eigene Emissionen
a) Anleihen
b) Kassenobligationen
c) Genußscheine
d) sonstige
6. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
7. Rückstellungen
a) Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
hievon versteuert
b) Rückstellung (Vorsorge) für Abfertigungsverpflichtungen
c) sonstige Rückstellungen
8. Verpflichtungen an Gesellschafter
9. Geschäftskapital
10. Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3
12. Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7
13. Haftrücklage gemäß § 23 Abs. 6
14. Rücklagen
a) gebundene Rücklage aus dem Aufgeld aus der Begebung von Partizipationskapital
b) Rücklage gemäß § 11 EStG (§ 4 Abs. 7 EStG 1972)
c) Rücklage gemäß § 12 EStG
d) Rücklage für den nichtentnommenen Gewinn gemäß § 11 EStG 1972
e) Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG
f) Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG
g) Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
h) freie Rücklage
j) sonstige Rücklagen
15. Sonstige Passiva
16. Rechnungsabgrenzungsposten
---------------------------------------------------------------------
Summe der Passiva
=====================================================================
17. Auslandspassiva
18. Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien
19. Sonstige Eventualverpflichtungen aus
a) eigenen Ziehungen im Umlauf hievon ERP-Wechsel
b) eigenen Indossamentverpflichtungen
c) sonstige
20. Verpflichtungen gegenüber
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
21. Mündelgeldspareinlagen
22. Rücklagen
a) Kapitalrücklagen
b) Gewinnrücklagen
23. Anrechenbare Eigenmittel gemäß § 23 in Verbindung mit § 29
24. Eigenmittel-Bemessungsgrundlage gemäß § 22
hievon gewichtete Aktiva
hievon gewichtete außerbilanzmäßige Geschäfte
Formblatt B: Gliederung der Bilanz von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie der Österreichischen Postsparkasse
Aktiva
1. Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und bei der Österreichischen Postsparkasse
2. Schecks, fällige Wertpapiere, Zins- und Dividendenscheine
3. Guthaben bei Kreditinstituten
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Wechsel
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank rediskontfähig
5. Wertpapiere
a) festverzinsliche
hievon börsenotiert
b) Aktien
hievon börsenotiert
c) sonstige
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank belehnbar hievon aus eigener Emission
6. Ausleihungen an Kreditinstitute
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
7. Ausleihungen an sonstige Kreditnehmer
a) an den Bund und die Länder
b) an sonstige
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
8. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
9. Beteiligungen und Konsortialbeteiligungen
a) an Kreditinstituten
b) an sonstigen Unternehmen
hievon Beteiligungen für Beteiligungsfonds
10. Grundstücke und Gebäude
a) für den eigenen Geschäftsbetrieb
b) sonstige
11. Betriebs- und Geschäftsausstattung
12. Ausstehende Einlagen auf das Grund- oder Stammkapital hievon eingeforderte Einlagen
13. Eigene Aktien oder eigene Stammanteile
Nennbetrag: ....................................................
14. Anteile an einer herrschenden oder an einer mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
15. Sonstige Aktiva
16. Rechnungsabgrenzungsposten
17. Bilanzverlust
a) Verlustvortrag/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
b) abgeführte Gewinne
c) Jahresverlust/Jahresgewinn
---------------------------------------------------------------------
Summe der Aktiva
=====================================================================
18. Auslandsaktiva
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
19. Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen
a) Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen
b) Deckungswerte für Pfand- und Kommunalbriefe
c) Deckungsstock gemäß § 230a ABGB
20. Forderungen einschließlich Rückgriffsforderungen an
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
c) die in § 28 genannten Personen
21. Gesamtbetrag der qualifizierten Beteiligungen gemäß § 29 Abs. 2
22. Nachrangige Forderungen
23. Eventualforderungen an
a) Kreditinstitute
b) sonstige
24. In Pension gegebene Vermögensgegenstände
hievon Pensionsgeschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank hievon Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten
25. In Pension genommene Vermögensgegenstände
hievon von Kreditinstituten
Passiva
1. Spareinlagen
a) täglich fällig
b) mit einer Kündigungsfrist unter sechs Monate
c) mit einer Kündigungsfrist ab sechs Monaten
2. Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten
a) aus der Refinanzierung von Exportkrediten bei der Österreichischen Kontrollbank AG
b) aus Lombardgeschäften mit der Oesterreichischen Nationalbank
c) aus sonstigen Einlagen von Kreditinstituten
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
3. Verpflichtungen gegenüber Sonstigen
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf
5. Eigene Emissionen
a) Pfandbriefe
b) Kommunalbriefe
c) Anleihen
d) Kassenobligationen
e) Genußscheine, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (§ 174 Aktiengesetz)
f) Genußscheine im Sinne des Beteiligungsfondsgesetzes
g) sonstige
6. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
7. Rückstellungen
a) Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
hievon versteuert
b) Rückstellung (Vorsorge) für Abfertigungsverpflichtungen
c) sonstige Rückstellungen
8. Grundkapital/Stammkapital
a) Stammaktien
b) Vorzugsaktien
9. Partizipationskapital gemäß 23 Abs. 4
10. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3
11. Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7
12. Haftrücklage gemäß § 23 Abs. 6
13. Rücklagen
a) gesetzliche Rücklage
hievon Aufgeld aus der Begebung von Partizipationskapital
b) Rücklage gemäß § 11 EStG (§ 4 Abs. 7 EStG 1972)
c) Rücklage gemäß § 12 EStG
d) Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG
e) Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG
f) Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
g) freie Rücklage
h) sonstige Rücklagen
14. Sonstige Passiva
15. Rechnungsabgrenzungsposten
16. Bilanzgewinn
a) Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
b) abgeführte Gewinne
c) Jahresgewinn/Jahresverlust
---------------------------------------------------------------------
Summe der Passiva
=====================================================================
17. Auslandspassiva
18. Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien
19. Sonstige Eventualverpflichtungen aus
a) eigenen Ziehungen im Umlauf
hievon ERP-Wechsel
b) eigenen Indossamentverpflichtungen
c) sonstige
20. Verpflichtungen gegenüber
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
21. Mündelgeldspareinlagen
22. Rücklagen
a) Kapitalrücklagen
b) Gewinnrücklagen
23. Anrechenbare Eigenmittel gemäß § 23 in Verbindung mit § 29
24. Eigenmittel-Bemessungsgrundlage gemäß § 22
hievon gewichtete Aktiva
hievon gewichtete außerbilanzmäßige Geschäfte
Formblatt C: Gliederung der Bilanz von Kreditgenossenschaften
Aktiva
1. Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und bei der Österreichischen Postsparkasse
2. Schecks, fällige Wertpapiere, Zins- und Dividendenscheine
3. Guthaben bei Kreditinstituten
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Wechsel
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank rediskontfähig
5. Wertpapiere
a) festverzinsliche
hievon börsenotiert
b) Aktien
hievon börsenotiert
c) sonstige
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank belehnbar hievon aus eigener Emission
6. Ausleihungen an Kreditinstitute
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
7. Ausleihungen an sonstige Kreditnehmer
a) an den Bund und die Länder
b) an sonstige
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
8. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
9. Beteiligungen und Konsortialbeteiligungen
a) an Kreditinstituten
b) an sonstigen Unternehmen
10. Grundstücke und Gebäude
a) für den eigenen Geschäftsbetrieb
b) sonstige
11. Betriebs- und Geschäftsausstattung
12. Aushaftende Einzahlungen auf Geschäftsanteile
hievon eingeforderte Einzahlungen
13. Anteile an einer herrschenden oder an einer mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
14. Aktiva des Warengeschäftes
a) Forderungen aus Warengeschäften
b) Warenbestand
c) sonstige Aktiva des Warengeschäftes
15. Sonstige Aktiva
16. Rechnungsabgrenzungsposten
17. Bilanzverlust
a) Verlustvortrag/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
b) abgeführte Gewinne
c) Jahresverlust/Jahresgewinn
---------------------------------------------------------------------
Summe der Aktiva
=====================================================================
18. Auslandsaktiva
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
19. Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen
a) Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen
b) Deckungsstock gemäß § 230a ABGB
20. Forderungen einschließlich Rückgriffsforderungen an
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
c) die in § 28 genannten Personen
21. Gesamtbetrag der qualifizierten Beteiligungen gemäß § 29 Abs. 2
22. Nachrangige Forderungen
23. Eventualforderungen an
a) Kreditinstitute
b) sonstige
24. In Pension gegebene Vermögensgegenstände
hievon Pensionsgeschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank hievon Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten
25. In Pension genommene Vermögensgegenstände
hievon von Kreditinstituten
Passiva
1. Spareinlagen Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar, diesem förderlich und ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die über das von dem Kreditinstitut tolerierte Maß hinausgehen.
a) täglich fällig
b) mit einer Kündigungsfrist unter sechs Monate
c) mit einer Kündigungsfrist ab sechs Monaten
2. Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten Die Vergütungspolitik steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen des Kreditinstitutes in Einklang und beinhaltet Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
a) aus der Refinanzierung von Exportkrediten bei der Österreichischen Kontrollbank AG
b) aus Lombardgeschäften mit der Oesterreichischen Nationalbank
c) aus sonstigen Einlagen von Kreditinstituten hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder
hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
3. Verpflichtungen gegenüber Sonstigen Der Aufsichtsrat oder ein sonst nach Gesetz oder Satzung zuständiges Aufsichtsorgan des Kreditinstitutes genehmigt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik, überprüft sie regelmäßig und ist für ihre Umsetzung verantwortlich. Bei Kreditinstituten, bei denen gemäß § 39c (Anm.: wurde vom Parlament nicht beschlossen) ein Vergütungsausschuss eingerichtet ist, können diese Aufgaben vom Vergütungsausschuss wahrgenommen werden.
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Eigene Akzepte Im Rahmen einer zentralen und Solawechsel im Umlauf unabhängigen internen Überprüfung wird mindestens einmal jährlich festgestellt, ob die Vergütungspraxis gemäß der vom Aufsichtsrat oder von einem sonst nach Gesetz oder Satzung zuständigen Aufsichtsorgan festgelegten Vergütungspolitik umgesetzt wurde.
5. Eigene Emissionen Mitarbeiter, die Kontrollfunktionen innehaben, müssen unabhängig von den von ihnen kontrollierten Geschäftsbereiche sein, über ausreichende Befugnisse verfügen und entsprechend der Erreichung der mit ihren Aufgaben verbundenen Ziele entlohnt werden, und zwar unabhängig von der Performance der von ihnen kontrollierten Geschäftsbereichen.
a) Anleihen
b) Kassenobligationen
c) Genußscheine
d) sonstige
6. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte) Die Vergütung des höheren Managements im Risikomanagement und in Compliance-Funktionen ist vom Vergütungsausschuss unmittelbar zu überprüfen.
7. Rückstellungen Bei erfolgsabhängiger Vergütung liegt dieser insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters und seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses des Kreditinstitutes zugrunde, und bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nichtfinanzielle Kriterien berücksichtigt:
a) Rückstellung für Pensionsverpflichtungen Zur Gewährleistung, dass die Beurteilung auf die längerfristige Leistung abstellt und die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über einen Zeitraum verteilt ist, der dem zugrunde liegenden Geschäftszyklus des Unternehmens Rechnung trägt, hat die Leistungsbeurteilung in einem mehrjährigen Rahmen zu erfolgen.
hievon versteuert
b) Rückstellung (Vorsorge) für Abfertigungsverpflichtungen Die gesamte variable Vergütung schränkt die Fähigkeit des Kreditinstitutes zur Verbesserung seiner Eigenmittelausstattung nicht ein.
c) sonstige Rückstellungen Eine garantierte variable Vergütung wird nur ausnahmsweise im Zusammenhang mit der Einstellung neuer Mitarbeiter gewährt und ist auf das erste Jahr beschränkt.
8. Geschäftsanteile
a) der verbleibenden Mitglieder
b) der ausscheidenden Mitglieder
9. Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4
10. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3
11. Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7
12. Haftrücklage gemäß § 23 Abs. 6
13. Rücklagen
a) Satzungsmäßige Rücklage
b) gebundene Rücklage aus dem Aufgeld aus der Begebung von Partizipationskapital
c) Rücklage gemäß § 11 EStG (§ 4 Abs. 7 EStG 1972)
d) Rücklage Kreditinstitute, die staatliche Unterstützungsmaßnahmen auf Grundlage der Bestimmungen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG), BGBl. I Nr. 136/2008, oder gemäß § 12 EStG 1 Abs. 4 des Interbankmarktstärkungsgesetzes (IBSG), BGBl. I Nr. 136/2008, in Anspruch nehmen, haben überdies folgende Grundsätze einzuhalten:
e) Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG
f) Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG
g) Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
h) freie Rücklage
i) sonstige Rücklagen
14. Passiva des Warengeschäftes
15. Sonstige Passiva
16. Rechnungsabgrenzungsposten
17. Bilanzgewinn
a) Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
b) abgeführte Gewinne
c) Jahresgewinn/Jahresverlust
---------------------------------------------------------------------
Summe der Passiva
=====================================================================
18. Auslandspassiva
19. Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien
20. Sonstige Eventualverpflichtungen aus
a) eigenen Ziehungen im Umlauf
hievon ERP-Wechsel
b) eigenen Indossamentverpflichtungen
c) sonstige
21. Verpflichtungen gegenüber
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
22. Mündelgeldspareinlagen
23. Rücklagen
a) Kapitalrücklagen
b) Gewinnrücklagen
24. Anrechenbare Eigenmittel gemäß § 23 in Verbindung mit § 29
25. Eigenmittel-Bemessungsgrundlage gemäß § 22
hievon gewichtete Aktiva
hievon gewichtete außerbilanzmäßige Geschäfte
26. Veränderungen der Anzahl der Mitglieder, der Geschäftsanteile und der Haftungssummen
a) Mitgliederbewegung
aa) Anzahl der Mitglieder Sollte die Aufrechterhaltung einer soliden Eigenmittelbasis sowie eine rechtzeitige Beendigung dieser staatlichen Unterstützungsmaßnahmen nicht gegeben sein, so ist die variable Vergütung auf einen prozentuellen Anteil des Nettogewinns begrenzt.
Anfang 19..
Zugang 19..
Abgang 19..
Ende 19..
bb) Anzahl der Geschäftsanteile Kreditinstitute haben ihre Vergütungspolitik auf eine Weise zu strukturieren, sodass diese auf ein solides Risikomanagement und ein langfristiges Wachstum ausgerichtet ist. Sofern dies erforderlich ist, beinhalten diese Maßnahmen unter anderem auch die Einführung von Obergrenzen für die Vergütung von Geschäftsleitern.
Anfang 19.. cc) Den Geschäftsleitern wird keine variable Vergütung gewährt, sofern dies nicht unangemessen ist.
Zugang 19..
Abgang 19..
Ende 19..
b) Die Geschäftsguthaben haben sich im Geschäftsjahr vermehrt um
vermindert um
c) Die Haftungssummen haben sich im Geschäftsjahr vermehrt um
vermindert um
d) Höhe der einzelnen Geschäftsanteile
e) Höhe der Haftungssumme
hievon den Eigenmitteln zugerechneter Haftsummenzuschlag
Formblatt D: Gliederung der Bilanz von Landes-Hypothekenbanken
Aktiva
1. Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und bei der Österreichischen Postsparkasse
2. Schecks, fällige Wertpapiere, Zins- und Dividendenscheine
3. Guthaben bei Kreditinstituten
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Wechsel
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank rediskontfähig
5. Wertpapiere
a) festverzinsliche
hievon börsenotiert
b) Aktien
hievon börsenotiert
c) sonstige
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank belehnbar hievon aus eigener Emission
6. Ausleihungen an Kreditinstitute
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
7. Ausleihungen an sonstige Kreditnehmer
a) an den Bund und die Länder
b) an sonstige
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
8. Deckungsdarlehen
a) zur Deckung von Pfandbriefen
hievon zur Deckung von Pfandbriefen der Pfandbriefstelle
b) zur Deckung von Kommunalschuldverschreibungen hievon zur Deckung von Kommunalschuldverschreibungen der Pfandbriefstelle
9. Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge von anteilige rückständige
a) Ausleihungen
b) hypothekarischen Deckungsdarlehen
c) kommunalen Deckungsdarlehen von den rückständigen im Dezember fällig
10. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
11. Beteiligungen und Konsortialbeteiligungen
a) an Kreditinstituten
b) an sonstigen Unternehmen
12. Grundstücke und Gebäude
a) für den eigenen Geschäftsbetrieb
b) sonstige
13. Betriebs- und Geschäftsausstattung
14. Sonstige Aktiva
15. Rechnungsabgrenzungsposten
16. Bilanzverlust
a) Verlustvortrag/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
b) Jahresverlust/Jahresgewinn
---------------------------------------------------------------------
Summe der Aktiva
=====================================================================
17. Auslandsaktiva
hievon mit Haftung: des Bundes oder der Länder
18. Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen
19. Forderungen einschließlich Rückgriffsforderungen an
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
c) die in § 28 genannten Personen
20. Gesamtbetrag der qualifizierten Beteiligungen gemäß § 29 Abs. 2
21. Nachrangige Forderungen
22. Eventualforderungen an
a) Kreditinstitute
b) sonstige
23. In Pension gegebene Vermögensgegenstände
hievon Pensionsgeschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank hievon Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten
24. In Pension genommene Vermögensgegenstände
hievon von Kreditinstituten
Passiva
1. Spareinlagen
a) täglich fällig
b) mit einer Kündigungsfrist unter sechs Monate
c) mit einer Kündigungsfrist ab sechs Monaten
2. Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten
a) aus der Refinanzierung von Exportkrediten bei der Österreichischen Kontrollbank AG
b) aus Lombardgeschäften mit der Oesterreichischen Nationalbank
c) aus sonstigen Einlagen von Kreditinstituten hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
3. Verpflichtungen gegenüber Sonstigen
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf
5. Eigene Emissionen
a) Pfandbriefe
b) Kommunalschuldverschreibungen
c) Anleihen
d) Kassenobligationen
e) Genußscheine
f) sonstige
6. Verpflichtungen gegen die Pfandbriefstelle
a) Pfandbriefe
b) Kommunalschuldverschreibungen
c) Anleihen
7. Verloste und gekündigte Schuldverschreibungen
8. Zinsen von eigenen Emissionen anteilige fällige
a) Pfandbriefe
b) Kommunalschuldverschreibungen
c) sonstige eigene Emissionen
9. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
10. Rückstellungen
a) Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
hievon versteuert
b) Rückstellung (Vorsorge) für Abfertigungsverpflichtungen
c) sonstige Rückstellungen
11. Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4
12. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3
13. Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7
14. Haftrücklage gemäß § 23 Abs. 6
15. Rücklagen
a) Satzungsmäßige Rücklage
b) gebundene Rücklage aus dem Aufgeld aus der Begebung von Partizipationskapital
c) Rücklage gemäß § 11 EStG (§ 4 Abs. 7 EStG 1972)
d) Rücklage gemäß § 12 EStG
e) Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG
f) Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG
g) Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
h) freie Rücklage
i) sonstige Rücklagen
16. Sonstige Passiva
17. Rechnungsabgrenzungsposten
18. Bilanzgewinn
a) Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
b) Jahresgewinn/Jahresverlust
---------------------------------------------------------------------
Summe der Passiva
=====================================================================
19. Auslandspassiva
20. Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien
21. Sonstige Eventualverpflichtungen aus
a) eigenen Ziehungen im Umlauf
hievon ERP-Wechsel
b) eigenen Indossamentverpflichtungen
c) sonstige
22. Verpflichtungen gegenüber
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
23. Mündelgeldspareinlagen
24. Rücklagen
a) Kapitalrücklagen
b) Gewinnrücklagen
25. Anrechenbare Eigenmittel gemäß § 23 in Verbindung mit § 29
26. Eigenmittel-Bemessungsgrundlage gemäß § 22
hievon gewichtete Aktiva
hievon gewichtete außerbilanzmäßige Geschäfte
Formblatt E: Gliederung der Bilanz von Sparkassen
Aktiva
1. Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und bei der Österreichischen Postsparkasse
2. Schecks, fällige Wertpapiere, Zins- und Dividendenscheine
3. Guthaben bei Kreditinstituten
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Wechsel
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank rediskontfähig
5. Wertpapiere
a) festverzinsliche
hievon börsenotiert
b) Aktien
hievon börsenotiert
c) sonstige
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank belehnbar hievon aus eigener Emission
6. Ausleihungen an Kreditinstitute
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
7. Ausleihungen an sonstige Kreditnehmer
a) an den Bund und die Länder
b) an sonstige
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
8. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
9. Beteiligungen und Konsortialbeteiligungen
a) an Kreditinstituten
b) an sonstigen Unternehmen
10. Grundstücke und Gebäude
a) für den eigenen Geschäftsbetrieb
b) sonstige
11. Betriebs- und Geschäftsausstattung
12. Sonstige Aktiva
13. Rechnungsabgrenzungsposten
14. Bilanzverlust
a) Verlustvortrag/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
b) Jahresverlust/Jahresgewinn
---------------------------------------------------------------------
Summe der Aktiva
=====================================================================
15. Auslandsaktiva
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
16. Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen
a) Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen
b) Deckungsstock gemäß § 230a ABGB
17. Forderungen einschließlich Rückgriffsforderungen an
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
c) die in § 28 genannten Personen
18. Gesamtbetrag der qualifizierten Beteiligungen gemäß § 29 Abs. 2
19. Nachrangige Forderungen
20. Eventualforderungen an
a) Kreditinstitute
b) sonstige
21. In Pension gegebene Vermögensgegenstände
hievon Pensionsgeschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank hievon Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten
22. In Pension genommene Vermögensgegenstände
hievon von Kreditinstituten
Passiva
1. Spareinlagen
a) täglich fällig
b) mit einer Kündigungsfrist unter sechs Monate
c) mit einer Kündigungsfrist ab sechs Monaten
2. Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten
a) aus der Refinanzierung von Exportkrediten bei der Österreichischen Kontrollbank AG
b) aus Lombardgeschäften mit der Oesterreichischen Nationalbank
c) aus sonstigen Einlagen von Kreditinstituten hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder
hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
3. Verpflichtungen gegenüber Sonstigen
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf
5. Eigene Emissionen
a) Anleihen
b) Kassenobligationen
c) Genußscheine
d) sonstige
6. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
7. Rückstellungen
a) Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
hievon versteuert
b) Rückstellung (Vorsorge) für Abfertigungsverpflichtungen
c) sonstige Rückstellungen
8. Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3
10. Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7
11. Haftrücklage gemäß § 23 Abs. 6
12. Rücklagen
a) Sicherheitsrücklage
b) gebundene Rücklage aus dem Aufgeld aus der Begebung von Partizipationskapital
c) Widmungsrücklage
d) Rücklage gemäß § 11 EStG (§4 Abs. 7 EStG 1972)
e) Rücklage gemäß § 12 EStG
f) Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG
g) Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG
h) Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
i) freie Rücklage
j) sonstige Rücklagen
13. Sonstige Passiva
14. Rechnungsabgrenzungsposten
15. Bilanzgewinn
a) Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
b) Jahresgewinn/Jahresverlust
---------------------------------------------------------------------
Summe der Passiva
=====================================================================
16. Auslandspassiva
17. Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien
18. Sonstige Eventualverpflichtungen aus
a) eigenen Ziehungen im Umlauf hievon ERP-Wechsel
b) eigenen Indossamentverpflichtungen
c) sonstige
19. Verpflichtungen gegenüber
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
20. Mündelgeldspareinlagen
21. Rücklagen
a) Kapitalrücklagen
b) Gewinnrücklagen
22. Anrechenbare Eigenmittel gemäß § 23 in Verbindung mit § 29
23. Eigenmittel-Bemessungsgrundlage gemäß § 22
hievon gewichtete Aktiva
hievon gewichtete außerbilanzmäßige Geschäfte
Formblatt F: Gliederung der Bilanz von Zweigniederlassungen
ausländischer Kreditinstitute
Aktiva
1. Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und bei der Österreichischen Postsparkasse
2. Schecks, fällige Wertpapiere, Zins- und Dividendenscheine
3. Guthaben bei Kreditinstituten
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Wechsel
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank rediskontfähig
5. Wertpapiere
a) festverzinsliche
hievon börsenotiert
b) Aktien
hievon börsenotiert
c) sonstige
hievon bei der Oesterreichischen Nationalbank belehnbar hievon aus eigener Emission
6. Ausleihungen an Kreditinstitute
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
7. Ausleihungen an sonstige Kreditnehmer
a) an den Bund und die Länder
b) an sonstige
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
8. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte) Bei der Gesamtvergütung stehen fixe und variable Bestandteile in einem angemessenen Verhältnis, wobei der fixe Vergütungsanteil so hoch ist, dass eine flexible Politik in Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten uneingeschränkt möglich ist und auch zur Gänze auf die Gewährung einer variablen Vergütung verzichtet werden kann.
9. Beteiligungen Zahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung eines Vertrages spiegeln den langfristigen Erfolg wider und Konsortialbeteiligungen sind so gestaltet, dass sie Misserfolg nicht belohnen.
a) an Kreditinstituten
b) an sonstigen Unternehmen
10. Grundstücke Die Erfolgsmessung, anhand derer variable Vergütungskomponenten oder Pools von variablen Vergütungskomponenten berechnet werden, schließt eine Berichtigung für alle Arten von laufenden und Gebäude künftigen Risiken ein und trägt den Kosten der geforderten Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung Rechnung. Die Verteilung der variablen Vergütungskomponenten innerhalb eines Kreditinstitutes berücksichtigt zudem alle Arten laufender und potentieller Risiken.
a) für den eigenen Geschäftsbetrieb
b) sonstige
11. Betriebs- und Geschäftsausstattung Ein erheblicher Anteil, der mindestens 50 vH der variablen Vergütungskomponenten beträgt, besteht aus einem angemessenen Verhältnis aus:
12. Eigene Aktien der Hauptniederlassung
13. Anteile an einer herrschenden oder an einer mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
14. Sonstige Aktiva
15. Rechnungsabgrenzungsposten
16. Bilanzverlust
a) Verlustvortrag/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Aktien, gleichwertigen Beteiligungen in Abhängigkeit von der Rechtsform des betroffenen Kreditinstitutes, mit Anteilen verknüpften Instrumenten oder gleichwertigen unbaren Zahlungsinstrumenten bei nicht börsennotierten Kreditinstituten, sofern die genannten Instrumente ausgegeben wurden und diese verbrieft und handelbar sind.
b) Jahresverlust/Jahresgewinn Wandlungsfähigem hybridem Kapital gemäß § 23 Abs. 4a Z 6, das geeignet ist, die Bonität eines Kreditinstitutes hinreichend widerzuspiegeln, soweit dies angemessen ist.
--------------------------------------------------------------------- Die genannten Instrumente unterliegen einer geeigneten Zurückstellungspolitik, die darauf abstellt, die Anreize an den längerfristigen Interessen des betreffenden Kreditinstitutes auszurichten. Die FMA kann Beschränkungen hinsichtlich der Art und Gestaltung dieser Instrumente auferlegen oder, sofern dies angemessen ist, bestimmte Instrumente verbieten. Die oben genannten Grundsätze sind sowohl auf den Anteil der gemäß Z 12 zurückgestellten variablen Vergütung als auch auf den Anteil der nicht zurückgestellten variablen Vergütung anzuwenden.
Summe der Aktiva
=====================================================================
17. Auslandsaktiva
hievon mit Haftung des Bundes oder der Länder
18. Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen
a) Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschreibungen
b) Deckungsstock gemäß § 230a ABGB
19. Forderungen an die Hauptniederlassung und deren Zweigniederlassungen
20. Forderungen einschließlich Rückgriffsforderungen (soweit nicht in Position 19 erfaßt) an
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
c) die in § 28 genannten Personen
21. Gesamtbetrag der qualifizierten Beteiligungen gemäß§ 29 Abs. 2
22. Nachrangige Forderungen
23. Eventualforderungen an
a) Kreditinstitute
b) sonstige
24. In Pension gegebene Vermögensgegenstände
hievon Pensionsgeschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank hievon Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten
25. In Pension genommene Vermögensgegenstände
hievon von Kreditinstituten
Passiva
1. Spareinlagen
a) täglich fällig
b) mit einer Kündigungsfrist unter sechs Monate
c) mit einer Kündigungsfrist ab sechs Monaten
2. Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten
a) aus der Refinanzierung von Exportkrediten bei der Österreichischen Kontrollbank AG
b) aus Lombardgeschäften mit der Oesterreichischen Nationalbank
c) aus sonstigen Einlagen von Kreditinstituten hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
3. Verpflichtungen gegenüber Sonstigen
hievon täglich fällige und unter 30 Tage gebundene Gelder hievon ab 30 Tagen und unter sechs Monate gebundene Gelder
4. Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf
5. Eigene Emissionen
a) Anleihen
b) Kassenobligationen
c) Genußscheine
d) sonstige
6. Durchlaufende Kredite (Treuhandgeschäfte)
7. Rückstellungen
a) Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
hievon versteuert
b) Rückstellung (Vorsorge) für Abfertigungsverpflichtungen
c) sonstige Rückstellungen
8. Dotationskapital
9. Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4
10. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Abs. 3
11. Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs. 7
12. Haftrücklage gemäß § 23 Abs. 6 Ein erheblicher Anteil der variablen Vergütung, der mindestens 40 vH beträgt, wird während eines mindestens fünfjährigen Zeitraums zurückgestellt und ordnungsgemäß auf die Art der Geschäftstätigkeit, ihre Risiken sowie auf die Tätigkeiten der betreffenden Mitarbeiter ausgerichtet. Die im Rahmen von Regelungen zur Rückstellung der Vergütungszahlungen zu entrichtende Vergütung wird nicht rascher erworben, als auf proportionaler Basis bestimmt. Macht die variable Komponente einen besonders hohen Betrag aus, so wird die Auszahlung von mindestens 60 vH des Betrags zurückgestellt. Die Dauer des Rückstellungszeitraums steht in Einklang mit dem Geschäftszyklus, der Art der Geschäftstätigkeit, ihrer Risiken sowie den Tätigkeiten des betreffenden Mitarbeiters:
13. Rücklagen
a) gebundene Rücklage aus dem Aufgeld aus Der Anspruchserwerb oder die Auszahlung der Begebung variablen Vergütung einschließlich des zurückgestellten Anteils darf nur dann erfolgen, wenn sie angesichts der Finanzlage des Kreditinstitutes insgesamt tragbar und nach der Leistung der betreffenden Geschäftsabteilung und Person gerechtfertigt ist. Unbeschadet allgemeiner Grundsätze des Zivil- und Arbeitsrechts, wird die gesamte variable Vergütung erheblich beschränkt, wenn es zu einer verschlechterten oder negativen Finanz- oder Ertragslage des Kreditinstitutes kommt. Hierbei sind sowohl aktuelle Entgelte als auch verminderte Auszahlungen kürzlich verdienter Beträge einschließlich jener aufgrund von Partizipationskapital Malus- und Rückforderungsübereinkommen zu berücksichtigen.
b) Rücklage gemäß § 11 EStG (§ 4 Abs. 7 EStG 1972) Die Politik bezüglich freiwilliger Rentenzahlungen steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen des Kreditinstitutes in Einklang. Verlässt ein Mitarbeiter vor Antritt des Ruhestands das Kreditinstitut, so sind freiwillige Rentenzahlungen vom Kreditinstitut für einen Zeitraum von fünf Jahren in Form von Instrumenten im Sinne der Z 11 lit. a und b zurückzuhalten. Bei Antritt des Ruhestands eines Mitarbeiters sind diesem freiwillige Rentenzahlungen in Form von Instrumenten im Sinne der Z 11 lit. a und b zu bezahlen und unterliegen einem fünfjährigen Rückstellungszeitraum.
c) Rücklage gemäß § 12 EStG Die Mitarbeiter sind verpflichtet, auf keine persönlichen Hedging-Strategien oder vergütungs- und haftungsbezogene Versicherungen zurückzugreifen, um die in ihren Vergütungsregelungen verankerte Ausrichtung am Risikoverhalten zu unterlaufen.
d) Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG Variable Vergütungen werden nicht durch Instrumente oder Verfahren gezahlt, die eine Umgehung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes ermöglichen.
e) Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG
f) Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
g) freie Rücklage
h) sonstige Rücklagen
14. Sonstige Passiva
15. Rechnungsabgrenzungsposten
16. Bilanzgewinn
a) Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
b) Jahresgewinn/Jahresverlust
---------------------------------------------------------------------
Summe der Passiva
=====================================================================
17. Auslandspassiva
18. Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien
19. Sonstige Eventualverpflichtungen aus
a) eigenen Ziehungen im Umlauf
hievon ERP-Wechsel
b) eigenen Indossamentverpflichtungen
c) sonstige
20. Verpflichtungen gegenüber der Hauptniederlassung und deren Zweigniederlassungen
21. Verpflichtungen, soweit nicht in Position 20 auszuweisen, gegenüber
a) Beteiligungen an Kreditinstituten
b) Beteiligungen an sonstigen Unternehmen
22. Mündelgeldspareinlagen
23. Rücklagen
a) Kapitalrücklagen
b) Gewinnrücklagen
24. Anrechenbare Eigenmittel gemäß § 23 in Verbindung mit § 29
25. Eigenmittel-Bemessungsgrundlage gemäß § 22
hievon gewichtete Aktiva
hievon gewichtete außerbilanzmäßige Geschäfte
Formblatt G: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Zinsen und zinsähnliche Erträge von
a) Kredit und Veranlagungsgeschäften
b) Wertpapieren
c) Beteiligungen
2. (-) Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen von
a) Einlagegeschäften
b) eigenen Emissionen
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I. NETTOZINSERTRAG
3. (+/-) Dienstleistungsgeschäft
a) Provisions- und andere Erträge
b) Provisions- und andere Aufwendungen
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II. BETRIEBSERTRÄGE
4. (-) Personalaufwand
hievon:
a) Löhne und Gehälter
b) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und
Pflichtbeiträge
c) sonstiger Sozialaufwand
d) Aufwand für Altersversorgung und Unterstützung
e) Dotierung der Pensionsrückstellung
f) Dotierung der Abfertigungsrückstellung
5. (-) Sachaufwand
hievon: Miet- und Leasingaufwand
6. (-) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen
7. (-) Steuern und Abgaben (soweit nicht in den Positionen 4. und
25. auszuweisen)
---------------------------------------------------------------------
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
IV. TEILBETRIEBSERGEBNIS
8.(+) Ordentliche Erträge aus bankfremden Geschäften
9. (-) Ordentliche Aufwendungen aus bankfremden Geschäften
10. (+/-) Erträge/Aufwendungen aus der Bewertung und Veräußerung von
Ausleihungen und Wertpapieren sowie aus Handelsgeschäften
11. (+/-) Erträge/Aufwendungen aus der Bewertung und Veräußerung von
Beteiligungen
12. (-) Sonstige außerordentliche Aufwendungen
13. (+) Sonstige außerordentliche Erträge Die genannten Grundsätze werden von den Kreditinstituten auf der Ebene des Mutterunternehmens, der Tochterunternehmen und Zweigstellen auch in Offshore-Finanzzentren angewandt.
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14. (+/-) Saldo übrige Erträge/Aufwendungen
Warengeschäft der Kreditgenossenschaften
15. (+) Ordentliche Erträge
16. (-) Ordentliche Aufwendungen
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17. (+/-) Betriebsergebnis des Warengeschäftes
18. (+) Außerordentliche Erträge
19. (-) Außerordentliche Aufwendungen
---------------------------------------------------------------------
20. (+/-) Außerordentliches Ergebnis des Warengeschäftes
---------------------------------------------------------------------
21. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG AUS DEM WARENGESCHÄFT
22. (-) Aufwendungen aus Verlustübernahmen
23. (-) Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken
24. (+) Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken
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V. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG (vor Steuern und
Rücklagenbewegung)
25. (-) Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen
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VI. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG (vor Rücklagenbewegung)
26. Rücklagenbewegung
Dotierung (-) Auflösung (+)
a) Haftrücklage
b) gesetzliche Rücklage
c) allgemeiner Reservefonds
d) Sicherheitsrücklage
e) Satzungsmäßige Rücklage
f) Widmungsrücklage
g) Steuerrücklagen gemäß
§ 4 Abs. 7 EStG
§ 9 EStG
§ 10 EStG
§ 11 EStG
§ 12 EStG
j) freie Rücklage
k) sonstige Rücklagen
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Saldo Rücklagenbewegung
VII. JAHRESGEWINN/JAHRESVERLUST
27. (+/-) Gewinnvortrag/Verlustvortrag
28. (-) Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
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VIII. BILANZGEWINN/BILANZVERLUST