BGBl. II Nr. 133/2010
Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und Ermächtigung an Rektorate zur Festlegung eines qualitativen Aufnahmeverfahrens
Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und über die Ermächtigung an Rektorate zur Festlegung eines qualitativen Aufnahmeverfahrens
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und Ermächtigung an Rektorate
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§ 2neu
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