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BGBl. II Nr. 133/2010

kundgemacht 04.05.2010
Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und Ermächtigung an Rektorate zur Festlegung eines qualitativen Aufnahmeverfahrens
Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und über die Ermächtigung an Rektorate zur Festlegung eines qualitativen Aufnahmeverfahrens
Kundmachung BGBl. II Nr. 133/2010× zu Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und Ermächtigung an Rektorate×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und Ermächtigung an Rektorate neu
§ 3neu

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