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BGBl. II Nr. 161/2010

kundgemacht 09.06.2010
Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung
Kundmachung BGBl. II Nr. 161/2010× zu Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung neu
§ 2neu

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