Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 161/2010

kundgemacht 09.06.2010
Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung
Kundmachung BGBl. II Nr. 161/2010× zu Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung