BGBl. II Nr. 171/2010
Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen
Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen
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§ 1geändert
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§ 4geändert
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