BGBl. II Nr. 210/2010
Änderung der Verordnung über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Bezeichnungen für Absolventinnen und Absolventen und den akademischen Grad „Master of Science“, Österreichisches Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren
Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Bezeichnungen für Absolventinnen und Absolventen und den akademischen Grad „Master of Science“, Österreichisches Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren, geändert wird
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