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BGBl. II Nr. 271/2010

kundgemacht 27.08.2010
Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Orientalistin“ und „Akademischer Orientalist“, Lehrgang für akademische Orientstudien, Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall, Wien
Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Orientalistin“ und „Akademischer Orientalist“, Lehrgang für akademische Orientstudien, Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall, Wien, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 271/2010× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Orientalistin“ und „Akademischer Orientalist“, Lehrgang für akademische Orientstudien, Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall, Wien

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Orientalistin“ und „Akademischer Orientalist“, Lehrgang für akademische Orientstudien, Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall, Wien 1