BGBl. II Nr. 271/2010
Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Orientalistin“ und „Akademischer Orientalist“, Lehrgang für akademische Orientstudien, Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall, Wien
Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Orientalistin“ und „Akademischer Orientalist“, Lehrgang für akademische Orientstudien, Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall, Wien, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Orientalistin“ und „Akademischer Orientalist“, Lehrgang für akademische Orientstudien, Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall, Wien
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§ 4geändert
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