BGBl. II Nr. 305/2010
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um zwei Jahre
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um zwei Jahre verlängert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps
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§ 2geändert
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