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BGBl. II Nr. 305/2010

kundgemacht 28.09.2010
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um zwei Jahre
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um zwei Jahre verlängert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 305/2010× zu Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps 1