BGBl. II Nr. 307/2010
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT 73 in Österreich um weitere zwei Jahre
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT 73 in Österreich um weitere zwei Jahre verlängert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch verändertem Raps
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§ 2geändert
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