BGBl. II Nr. 310/2010
Änderung der Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz
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Anl. 1aufgehoben
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