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BGBl. II Nr. 310/2010

kundgemacht 29.09.2010
Änderung der Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 310/2010× zu Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz×

Änderungen durch diese Kundmachung

Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz 71
§ 3geändert

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