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BGBl. II Nr. 341/2010

kundgemacht 29.10.2010
Änderung der Verordnung betreffend das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung betreffend das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 341/2010× zu Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten

Änderungen durch diese Kundmachung

Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten 1