BGBl. II Nr. 348/2010
Änderung der Geschäftsordnung des Zivildienstrates beim Bundesministerium für Inneres
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung über die Geschäftsordnung des Zivildienstrates beim Bundesministerium für Inneres geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten (ZDBR-GO)
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§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 15geändertZ 2, Z 4, Z 5
Tätigkeitsbericht
§ 15.
Der nach § 54 Abs. 2 ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:
1. die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
2. die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Zivildienstrates Zivildienstbeschwerderates nicht einheitlich beantwortet wurden;
3. wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
4. Anregungen für allfällige Änderungen der vom Zivildienstrat Zivildienstbeschwerderat anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
5. Angaben über Art und Umfang der in § 43 Abs. 2 Z 1 bis 4 und 2 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.