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BGBl. II Nr. 357/2010

kundgemacht 22.11.2010
Änderung der Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 357/2010× zu Höchstzinssatzverordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Höchstzinssatzverordnung 2