BGBl. III Nr. 110/2010
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 19neu
Artikel 19
Dieses Abkommen wird sinngemäß auf andere Ämter der Vereinten Nationen angewendet werden, die in der Republik Österreich errichtet werden.