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BGBl. III Nr. 122/2010

kundgemacht 03.11.2010
Änderung der Behördenzuständigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Änderung der Behördenzuständigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Kundmachung BGBl. III Nr. 122/2010× zu Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kroatien)

Änderungen durch diese Kundmachung

Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kroatien) 1