BGBl. III Nr. 122/2010
Änderung der Behördenzuständigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Änderung der Behördenzuständigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kroatien)
1
Art. 7geändert
lädt …