BGBl. III Nr. 134/2010
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Änderungen durch diese Kundmachung
Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Malta)
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Art. 2neu
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Anl. 1neu
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