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BGBl. III Nr. 135/2010

kundgemacht 10.12.2010 RIS↗Parlament↗
Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls
Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls
Kundmachung BGBl. III Nr. 135/2010× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer - Protokoll und Zusatzprotokoll (Vereinigtes Königreich) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 19.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 135/2010 Art. 1↗RIS↗

Artikel römisch eins

Artikel 28 des Abkommens wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

Anmerkung, es folgt der Text des Artikel 28,)