BGBl. III Nr. 138/2010
Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Föderalen öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Föderalen öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
Änderungen durch diese Kundmachung
Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung (Belgien)
neu
Art. 1neu
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