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BGBl. III Nr. 141/2010

kundgemacht 20.12.2010
Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) der Europäischen Kommission betreffend die Maßnahmen zur Anwendung des Beschlusses C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 in Bezug auf unentgeltlich in die Delegationen der Europäischen Union abgeordnete nationale Sachverständige
Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) der Europäischen Kommission betreffend die Maßnahmen zur Anwendung des Beschlusses C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 in Bezug auf unentgeltlich in die Delegationen der Europäischen Union abgeordnete nationale Sachverständige
Kundmachung BGBl. III Nr. 141/2010× zu Verwaltungsübereinkommen betreffend Maßnahmen zur Anwendung des Beschlusses C(2008) 6866 der Kommission

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwaltungsübereinkommen betreffend Maßnahmen zur Anwendung des Beschlusses C(2008) 6866 der Kommission neu