BGBl. III Nr. 144/2010
Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
ABSCHNITT römisch zwei |
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URSPRUNGSREGELN |
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ARTIKEL 2 |
Artikel 17 Absatz 4 und Artikel 18 Absatz 2 des Anhangs römisch drei des Abkommens werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs römisch eins dieses Protokolls geändert.