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BGBl. III Nr. 144/2010

kundgemacht 27.12.2010 RIS↗
Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Kundmachung BGBl. III Nr. 144/2010× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile - 2. Zusatzprotokoll neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.12.2010 · idF BGBl. III Nr. 144/2010 Art. 2↗RIS↗

ABSCHNITT römisch zwei

 

URSPRUNGSREGELN

 

ARTIKEL 2

Artikel 17 Absatz 4 und Artikel 18 Absatz 2 des Anhangs römisch drei des Abkommens werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs römisch eins dieses Protokolls geändert.