BGBl. III Nr. 146/2010
Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 13neu
Artikel 13
Regelung durch zwischenstaatliche Vereinbarung
Wo dies zweckmäßig ist, bemühen sich betroffene Staaten, Fragen der Staatsangehörigkeit, insbesondere in Hinblick auf die Vermeidung der Staatenlosigkeit, durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung zu regeln.