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BGBl. III Nr. 37/2010

kundgemacht 22.04.2010
Änderung der Behördenzuständigkeit gemäß Art. 35 Abs. 2 des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung der Behördenzuständigkeit gemäß Art. 35 Abs. 2 des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Kundmachung BGBl. III Nr. 37/2010× zu Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R)

Änderungen durch diese Kundmachung

Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R) 1