BGBl. III Nr. 37/2010
Änderung der Behördenzuständigkeit gemäß Art. 35 Abs. 2 des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung der Behördenzuständigkeit gemäß Art. 35 Abs. 2 des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Änderungen durch diese Kundmachung
Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R)
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Art. 2geändert
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