Absatz eins,Die Vertragsparteien arbeiten zusammen und unterstützen einander je nach Zweckmäßigkeit
- Litera abei internationalen Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele dieses Protokolls,
- Litera bauf der Grundlage einvernehmlicher Regelungen zwischen den betreffenden Vertragsparteien beim Aufbau nationaler Systeme nach diesem Protokoll,
- Litera cbeim Austausch von Informationen nach diesem Protokoll über Freisetzungen und Verbringungen in Grenzgebieten und
- Litera dbeim Austausch von Informationen nach diesem Protokoll über Verbringungen zwischen Vertragsparteien.