ist hinsichtlich der Meldungen zu Punktquellen betriebseinrichtungsspezifisch;
BGBl. III Nr. 51/2010
Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Kernelemente eines Systems von Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregistern
In Übereinstimmung mit diesem Protokoll richtet jede Vertragspartei ein öffentlich zugängliches nationales Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister ein und unterhält es; dieses Register
- Litera a
- Litera bist geeignet, Meldungen zu diffusen Quellen aufzunehmen;
- Litera cist schadstoffspezifisch beziehungsweise abfallspezifisch;
- Litera dist medienübergreifend und differenziert zwischen Freisetzungen in Luft, Boden und Wasser;
- Litera eenthält Informationen über Verbringungen;
- Litera fberuht auf regelmäßigen obligatorischen Meldungen;
- Litera gbeinhaltet standardisierte, zeitnahe Daten, eine begrenzte Anzahl standardisierter Meldeschwellen und sieht allenfalls in begrenztem Umfang Vertraulichkeit der Daten vor;
- Litera hist zusammenhängend und so ausgestaltet, dass es benutzerfreundlich und öffentlich zugänglich ist, einschließlich in elektronischer Form;
- Litera iermöglicht die Beteiligung der Öffentlichkeit an seiner Entwicklung und Änderung und
- Litera jbesteht aus einer strukturierten, computergestützten Datenbank oder mehreren miteinander verbundenen Datenbanken, die von der zuständigen Behörde gepflegt wird/werden.