BGBl. III Nr. 5/2010
Protokoll zu dem am 8. Jänner 1998 unterzeichneten Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung
Protokoll zu dem am 8. Jänner 1998 unterzeichneten Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4: Ergänzende Angaben
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des EU-US Auslieferungsabkommens wird der folgende Text als Artikel 11 Absatz 4 des Auslieferungsvertrages 1998 angewandt:
„(4) Solche ergänzende Angaben können unmittelbar zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Justiz und dem United States Department of Justice erbeten und übermittelt werden.“