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BGBl. III Nr. 67/2010

kundgemacht 19.07.2010
Notenwechsel über die Auslegung von Artikel 2 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz, geändert durch das Protokoll vom 20. Dezember 2007
Notenwechsel über die Auslegung von Artikel 2 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz, geändert durch das Protokoll vom 20. Dezember 2007
Kundmachung BGBl. III Nr. 67/2010× zu Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz - Auslegung von Artikel 2 (Tschechische R)

Änderungen durch diese Kundmachung

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz - Auslegung von Artikel 2 (Tschechische R) neu