BGBl. III Nr. 7/2010
Protokoll zu dem am 23. Februar 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe
Protokoll zu dem am 23. Februar 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1: Geschäftsweg für die Unterstützung von Behörden mit der Zuständigkeit, |
Fälle zur strafrechtlichen Verfolgung zu bringen |
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des EU-US Rechtshilfeabkommens wird folgender Satz als letzter Satz des Artikels 2 Absatz 2 des Rechtshilfevertrages 1995 angewandt:
„Rechtshilfeersuchen, die für solche Behörden gestellt werden, sind durch die Zentralen Behörden zu übermitteln oder über jene anderen Behörden, auf die sich die Zentralen Behörden verständigen."