BGBl. III Nr. 82/2010
Übereinkommen über Streumunition
Übereinkommen über Streumunition
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 23neu
Artikel 23 |
Verbindliche Wortlaute |
Der arabische, der chinesische, der englische, der französische, der russische und der spanische Wortlaut dieses Übereinkommens sind gleichermaßen verbindlich.