BGBl. III Nr. 85/2010
Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16
Folgender Wortlaut wird als Artikel 16 bis des Übereinkommens eingefügt:
Anmerkung, Es folgt der Text des neuen Artikel 16 b, i, s,)