bedeutet „Protokoll von 1988“ das am 10. März 1988 in Rom beschlossene Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden;
BGBl. III Nr. 86/2010
Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Im Sinne dieses Protokolls
- Ziffer eins
- Ziffer 2bedeutet „Organisation“ die Internationale Seeschifffahrts-Organisation;
- Ziffer 3bedeutet „Generalsekretär“ den Generalsekretär der Organisation.